Raummiete in Salzburg
Du möchtest einen Yogaraum im Herzen von Salzburg mieten? Wir bieten die Möglichkeit, unseren wunderschönen Yogaraum für deine Yoga-Kurse, Workshops oder Veranstaltungen zu nutzen.
Unser Yogaraum befindet sich in zentraler Lage in Salzburg und bietet eine einladende und ruhige Atmosphäre, ideal für Yoga-Praktiken und Entspannung. Der Raum ist großzügig gestaltet und verfügt über ausreichend Platz für Yoga-Matten, Kissen und andere Hilfsmittel.
Unsere Yogaraumvermietung ist sowohl für erfahrene Yogalehrer als auch für Anfänger geeignet, die ihre Kurse oder Workshops an einem professionellen Ort abhalten möchten. Der Raum kann auch für Unternehmen, die Yoga-Sitzungen für ihre Mitarbeiter oder Kunden anbieten möchten, gemietet werden.
Unsere Yogaraumvermietung bietet flexible Zeiten, um den Bedürfnissen deiner Veranstaltung gerecht zu werden. Du kannst den Raum stundenweise, halbtags oder ganztags mieten, je nach deinen Anforderungen. Wir sind offen für regelmäßige Buchungen oder Einzelveranstaltungen.
Unser Yogaraum ist mit Yoga-Matten, Meditationskissen und Decken ausgestattet. Es gibt auch einen Umkleidebereich und sanitäre Einrichtungen für deine Teilnehmer.
Bitte kontaktiere uns für weitere Informationen zu den Preisen, Verfügbarkeit und spezifischen Anforderungen für die Yogaraumvermietung im Herzen von Salzburg. Unser engagiertes Team steht bereit, um deine Fragen zu beantworten und dir bei der Buchung des Raumes zu helfen.
Raum Hamsa (Max 15 Leute - 53sqm):
60 min: 36€
75 min: 42€
90 min: 48€
4 Std. 120€
Ganz tags: 240€
Raum Ganesh (Max 20 Leute - 68 sqm):
60 min: 42€
75 min: 48€
90 min: 54€
4 Std. 144€
Ganz tags: 288€
*Preise sind in Brutto
Hausordnung
Bliss Yoga Salzburg bittet den folgende Räumlichkeiten für weiter nutzen
Raum II ca. 60m2
Bei wöchentlich stattfindenden Kursen erfolgt die Bezahlung monatlich im Voraus – ein Rechnung wird von Bliss Yoga Salzburg gestellt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen dass das Mietentgelt monatlich pünktlich im Vorhinein bis spätestens 5. des Monats auf dem Konto des Vermieters aufscheint.
Bei Einzelevents oder Wochenendanmietungen ist die Bezahlung wie folgt geregelt:
-
50% der Nutzungsgebühr, fällig bei Buchung
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Der Rest der vereinbarten Nutzungsgebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung
(i.d.R. 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin) zu überweisen.
Allgemein: Bei Zahlungsverzug werden die Gesetzlichen Zinsen (4% Privaten, 8,58% 1.1.2018 Juristischen Personen) fällig sowie Mahngebühren.
Zur Mitbenutzung stehen Tee-Küche und Sanitäranlagen zur Verfügung. Hier trägt der Mieter dafür Sorge, dass diese für den weiteren, zeitgleich stattfindenden Betrieb des Bliss Yoga Salzburg sauber und nutzbar bleiben.
Die Schränke und die Computerperipherie stehen nicht zur Mitnutzung zur Verfügung und müssen während des Mietzeitraums zugänglich bleiben.
Storno von Einzelevents/Wochenendanmietungen:
Bei vorzeitiger Stornierung durch den Mieter werden folgende %-Anteile des Mietpreises als Ausfall-, bzw. Bearbeitungsgebühr und Verwaltungsaufwand einbehalten (jeweils gemessen am Gesamtbetrag der Nutzungsgebühr), mindestens jedoch € 25,-:
ab 14 Tage vor Veranstaltungsdatum: 25 % bis 7 Tage vor Veranstaltungsdatum: 50 % danach 100%.
Zwischen den gebuchten Einheiten ist vom Vermieter in der Regel 15 min Zeit eingeplant um den Raum zu begehen oder zu verlassen. Abweichungen werden vorab mit dem Mieter besprochen.
Hausordnung
Der Vermieter verpflichtet sich, die Räume im ordentlichen Zustand bereitzustellen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Räume im selben Zustand zu verlassen, wie er sie vorgefunden hat. Es wird hierbei auch auf die Hausordnung verwiesen.
Nach dem Veranstaltungsende, bzw. Ende des wöchentlichen Kurses, sind die Mülleimer in der Damenumkleide und in den Waschräumen zu leeren und ist etwaiges Geschirr in die Spülmaschine zu räumen. Buchungen von 3 und mehr tagen hat ein zusätzliches Pauschal Gebühr von €35 – inklusive Reinigung am Ende der Buchung sowie Tägliche Frische Handtücher, Toiletten Papier und sonstige Material.
Wenn eine Veranstaltung am Abend stattfindet ist zu berücksichtigen, dass diese
aufgrund der Gesetzeslage (Ruhestörung) um 22.00 Uhr beendet sein muss. Außerordentliche Veranstaltungszeiten müssen mit dem Vermieter vorab abgesprochen werden.
Haftung
Der Mieter ist dafür verantwortlich, während der Dauer des Kurses die Eingangstür abzuschließen. Wenn sich niemand im Empfangsbereich befindet muss der Eingangstür immer gesperrt sein.
Dieser Regel zu verstoßen vermindert die Sicherheit des Studios und könnte zu eine Stornierung der raum Buchung fordern.
Nutzungsvoraussetzung für den Vertragsnehmer ist der Abschluss bzw. Besitz einer Haftpflichtversicherung sowie Vorlage derselben (bitte in Kopie beilegen).
Der Mieter haftet ausdrücklich für alle durch die Einmietung entstehenden Schäden sowie Verschmutzungen am Objekt und Inventar und ist verpflichtet, alle entstandenen Schäden unverzüglich beim Vermieter zu melden.
Bei grobfahrlässigen sowie vorsätzlichen Handlungen durch den Mieter und daraus resultierenden Schäden wird allfällige Schadensersatzforderung dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Beweislast für entstandene Schäden geht auf den Mieter über.
Ausdrücklich vereinbart wird, dass für mitgebrachte Wertgegenstände keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen werden.
Sollten Teilnehmer des Mieters innerhalb der vermieteten Räume zu Schaden kommen, entsteht eine Haftung nur, wenn zweifelsfrei ein Fehlverhalten des Vermieters durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Kündigung:
Das Bliss Yoga Salzburg ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu beenden, wenn
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der Mieter die Räumlichkeiten nicht den Nutzungsbedingungen gemäß verwendet
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der Ruf oder die Sicherheit des Yogazentrums gefährdet sind
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wenn sich die Mietbedingungen seitens des Vermieters ändern
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höhere Gewalt eintritt wie z.B. Wasser- oder Elektroschäden
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bei Zahlungsverzug durch den Mieter
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Insolvenz des Mieters
Kündigung seitens des Mieters:
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Bei einer Anmietung bis zu 2 Monaten ist keine vorzeitige Kündigung möglich.
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Bei Anmietung von 2-6 Monaten gilt: ein Monat Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsende.